Zulassung Masterstudium

Voraussetzung zum Masterstudium der Pflegewissenschaft am INS ist die Erfüllung der allgemeinen Zulassungsrichtlinien der Universität Basel

Allgemeine Zulassungsbedingungen

  • Die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft erfordert den Nachweis eines Bachelorabschlusses in Pflegewissenschaft (Science in Nursing) oder Pflege im Umfang von 180 Kreditpunkten (ECTS) an einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule


    Ein Abschluss einer von der Universität Basel anerkannten schweizerischen oder ausländischen Fachhochschule erlaubt nur dann den Zugang zum Masterstudium Pflegewissenschaft, wenn  der Abschluss einen Notendurchschnitt von mindestens  5 aufweist.
    >> siehe Studierenden-Ordnung der Universität Basel


  • Die Zulassung von Studierenden mit gleichwertigen Abschlüssen wird auf Antrag individuell geprüft

  • Wer über einen anerkannten Bachelorabschluss in Pflege oder Pflegewissenschaft verfügt, kann ohne den Nachweis einer Maturität oder Berufsmaturität zum Masterstudium zugelassen werden

  • Hebammen die über ein NTE -Bachelor (Nachträglicher Titelerwerb) verfügen, können ohne den Nachweis einer Maturität oder Berufsmaturität zum Masterstudium zugelassen werden

  • Bei der Zulassung zum Masterstudium führt das INS eine Äquivalenzprüfung durch. Wenn fachliche Lücken bestehen, erfolgt die Aufnahme ins Masterstudium mit der Auflage, gewisse Kurse des INS-Bachelorprogramms nachzuholen.

Bei Fragen zu den allgemeinen Zulassungsrichtlinien kontaktieren Sie bitte das Studiensekretariat der Universität Basel.


Pflegespezifische Anforderungen

  • Bachelor in Pflege oder Schweizerisches Diplom in allgemeiner Krankenpflege, Kinder-, Wochen- und   Säuglingspflege resp. Psychiatrischer Krankenpflege oder ein Diplom in Gesundheits- und Krankenpflege Niveau 2 (resp. einer Höheren Fachschule HF) oder ein Schweizerisches Hebammendiplom

  • Mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der direkten Pflege (Basis Beschäftigungsgrad von 100%)

  • Ausländische Diplome aus einem EU / EFTA Staat werden äquivalent anerkannt, wenn sie dem Niveau der genannten schweizerischen Diplomen entsprechen. Für alle übrigen ausländischen Diplome wird eine Anerkennung des Schweizerischen Roten Kreuzes verlangt;