Zulassungsbedingungen

Zum Masterstudium der Pflegewissenschaft zugelassen werden Personen, die über folgende drei Voraussetzungen verfügen:

  • Gemäss den geltenden Zulassungsrichtlinien der Universität Basel anerkannter schweizerischer oder ausländischer Vorbildungsausweis
  • Eine anerkannte Ausbildung in der Pflege oder als Hebamme (Diplom oder Bachelor einer anerkannten (Fach-) Hochschule im Umfang von 180 ECTS
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Pflegefachperson oder Hebamme bei einem Anstellungsgrad von 100% nach Berufsbefähigung. Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Zeit entsprechend.

Drei Wege zum universitären Pflegestudium

Mit Matur/Abitur
Mit einer Matur/Abitur ist der direkte Zugang zum Masterstudium möglich, sofern Sie über eine Ausbildung in Pflege HF  plus 2 Jahre Berufspraxis nach Berufsbefähigung, Basis 100% (bei Teilzeitpensen verlängert sich die Zeit entsprechend) verfügen.

Mit einem Bachelor aus einem anderen Studiengang
Der Einstieg ins Masterstudium Pflegewissenschaft ist möglich, sofern Sie die speziellen Bedingungen des Institutes für Pflegewissenschaft erfüllen. Diese sind: eine Ausbildung in Pflege HF oder FH plus 2 Jahre Berufspraxis nach Berufsbefähigung, Basis 100% (bei Teilzeitpensen verlängert sich die Zeit entsprechend).

Ohne Matur/Abitur
Verfügen Sie über eine Ausbildung in Pflege oder Geburtshilfe (Hebamme), können Sie entweder einen berufsbegleitenden Bachelor an einer Fachhochschule oder die Erwachsenenmatur ins Auge fassen. Der Zugang zum Studium ist mit einem nachträglichen Titelerwerb FH ebenfalls möglich. Verfügen Sie über eine Berufs- oder Fachmaturität, führt Ihr Weg über ein Passerellenprogramm an die Universität.

Zulassung mit einem ausländischen Vorbildungsausweis oder einem ausländischen Bachelorabschluss
Für die Anmeldung und Zulassung zu einem Masterstudium an der Universität Basel sind grundsätzlich die Student Services der Universität zuständig. Ausführliche Informationen finden sich auf der Website der Universität Basel unter Anmeldung.